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   BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66   

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BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66 (https://dejure.org/1968,199)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1968 - IV C 81.66 (https://dejure.org/1968,199)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1968 - IV C 81.66 (https://dejure.org/1968,199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beträge für bereits hergestellte Teileinrichtungen als Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge - Festsetzung von Einheitssätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 130 Abs. 1 S. 2; BBauG § 133 Abs. 3
    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte Teileinrichtungen durch Kostenspaltung; Anwendung aktueller Einheitssätze auf lange zurückliegende Bauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 240
  • MDR 1969, 334
  • ZMR 1969, 23
  • DÖV 1969, 357
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65

    Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66
    Das ist vielmehr nur dann der Fall, wenn das neue Bauvorhaben auch eine stärkere Beziehung des Grundstückes zur Erschließungsanlage mit sich bringt und wenn die der Vorausleistung zugrunde gelegten weiteren Herstellungsarbeiten an der Erschließungsanlage bereits voraussehbar sind (Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - [NJW 1968, 1250] und BVerwG IV C 29.67 [Dvbl. 1968, 521]).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66

    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66
    Wenn die Satzung nach der unbestrittenen Darstellung der Klägerin die Vorschrift enthält, daß Fahrbahnen, Radwege, Parkflächen und Gehwege dann endgültig hergestellt sind, wenn sie auf einem geeigneten Unterbau mit einer Pflasterung oder Kunstdecke versehen sind, so genügt diese Kennzeichnung nach der"Rechtsprechung des Senates den gesetzlichen Erfordernissen (Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 -).
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 29.67

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge;

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66
    Das ist vielmehr nur dann der Fall, wenn das neue Bauvorhaben auch eine stärkere Beziehung des Grundstückes zur Erschließungsanlage mit sich bringt und wenn die der Vorausleistung zugrunde gelegten weiteren Herstellungsarbeiten an der Erschließungsanlage bereits voraussehbar sind (Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - [NJW 1968, 1250] und BVerwG IV C 29.67 [Dvbl. 1968, 521]).
  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    "Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung des § 130 Abs. 1 Satz 2 BBauG ab, daß die anzuwendenden Einheitssätze den tatsächlichen Kosten möglichst nahekommen müssen und sie sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt ist, denen die Vorschrift dienen will (vgl. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - a.a.O. und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - a.a.O.).".

    In den darin erwähnten Entscheidungen aus den Jahren 1968 und 1971 (Urt. v. 25.9.1968, IV C 81/66, juris Rn. 8, sowie Urt. v. 22.1.1971, IV C 60/69, juris Rn. 8) hieß es:.

    "Nach BVerwG IV C 81.66 (BVerwGE 30, 240; ZMR 1969, 23) und BVerwG IV C 30.67 (s.o.) können Einheitssätze, die nach der gegenwärtigen Kostenlage festgesetzt worden sind, auf lange zurückliegende Bauarbeiten nicht ohne weiteres angewendet werden.

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Im Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - (BVerwGE 30, 240 [242]) wird ergänzend hierzu ausgeführt, daß die Herstellung nicht erst dann in diesem Sinne voraussehbar ist, wenn bereits fertige Planungen vorliegen, sondern daß es vielmehr genügt, wenn zumindest finanzielle und technische Besprechungen vorangegangen sind, die einen ungefähren Termin der Herstellung in naher Zukunft als wahrscheinlich erscheinen lassen.
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74

    Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung

    Obwohl die gesetzliche Regelung der Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag (§ 133 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 - BGBl. I S. 341 - BBauG -)dies ihrem Wortlaut nach nicht voraussetzt, hat doch der Senat aus ihrem Sinnzusammenhang hergeleitet, daß die Gemeinde die Vorauszahlung erst dann anfordern darf, wenn mit den Erschließungsarbeiten in absehbarer Zeit zu rechnen ist (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [92/93] und Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - BVerwGE 30, 240 [242]), und daß es für die Voraussehbarkeit ausreicht, wenn sich zumindest im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung absehen läßt, daß die Erschließungsanlage in spätestens vier Jahren ausgebaut werden soll (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - BVerwGE 48, 247 [249]).

    Daß sie anhand geeigneter Tatsachen nur mehr oder weniger sicher feststellbar ist (vgl. Urteil vom 25. September 1968 a.a.O.), und wesentlich eine Zukunftsprognose zum Inhalt hat, schließt nicht ihre Eignung als Tatbestandsmerkmal der Rechtmäßigkeit des Bescheides aus; auch anderweitig haben nicht selten solche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen prognostischen Charakter, so insbesondere im Enteignungs- und gerade auch im Bauplanungsrecht.

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, erfordert die Heranziehung zu einer Vorausleistung nicht, daß "bereits fertige Planungen für die Herstellung vorliegen", es genügt vielmehr, daß "finanzielle und technische Besprechungen vorangegangen" sind, "die einen ungefähren Termin der Herstellung in naher Zukunft [d.h. innerhalb von vier Jahren nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens] als wahrscheinlich erscheinen lassen" (Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - BVerwGE 30, 240 [242]).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - (BVerwGE 30, 240 [241]) können als Vorausleistungen auch Beiträge für bereits hergestellte Teilanlagen verlangt werden.
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte

    Neue Einheitssätze können auf viele Jahre zurückliegende Herstellungsarbeiten nicht ohne weiteres angewendet werden (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 81.66).

    Indessen können nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates neue Einheitssätze nicht ohne weiteres auf lange zurückliegende Bauarbeiten angewendet werden (Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - [ZMR 1969, 23]).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß § 130 Abs. 1 BBauG die Fragen der Festsetzung und der Anwendung von Einheitssätzen auch unter ihrem zeitlichen Aspekt regelt (vgl. z.B. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - BVerwGE 30, 240 [241], vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - BVerwGE 37, 99 [102] und vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 9 S. 12 [13 f.]).

    Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung des § 130 Abs. 1 Satz 2 BBauG ab, daß die anzuwendenden Einheitssätze den tatsächlichen Kosten möglichst nahekommen müssen und sie sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt ist, denen die Vorschrift dienen will (vgl. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - a.a.O. und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Dabei bleiben die tatsächlichen Kosten Grundlage der Abrechnung, weil die Einheits-sätze nach den durchschnittlich aufzuwendenden Kosten vergleichbarer Erschließungsanlagen zu ermitteln sind; die Pauschsätze sollen auf diese Weise den tatsächlichen Kosten nahekommen (BVerwG, Urt. v. 22.1.1971, IV C 60.69, BVerwGE 37, 99, juris Rn. 8; Urt. v. 6.9.1968, IV C 96.66, BVerwGE 30, 207, juris Rn. 8; Urt. v. 25.9.1968, IV C 81.66, BVerw-GE 30, 240, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 5.7.1972, 2 BvL 6/66 u.a., BVerfGE 33, 265, juris Rn. 104).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68

    Herstellung einer Straße nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) als

    Neue Einheitssätze können für Herstellungsarbeiten, die vor vielen Jahren unter einem anderen Preisgefüge durchgeführt worden sind, nicht ohne weiteres angewendet werden (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 81.66).

    Auf das Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - kann insoweit verwiesen werden.

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75

    Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts vermag auch der erkennende Senat nicht abschließend zu entscheiden, ob § 4 Abs. 2 Nr. 4 EBG mit Bundesrecht vereinbar ist: Zutreffend berücksichtigt das Erschließungsbeitragsgesetz zwar die Unterschiede im Kostenniveau nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Herstellung der Entwässerungseinrichtungen (vgl. dazu Urteile des Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 -, BVerwGE 30, 240 [241], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 S. 7 [S. 9], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 21.68 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 4 S. 9 [10] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 28 S. 99 [S. 103]).
  • VG Köln, 08.11.2016 - 17 K 4664/15

    Erschließungsbeitrag, Höhenhaus, Im Weidenbruch, Köln

  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81

    Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 3.75

    Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht;

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.690

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1992 - 2 L 184/91
  • VG Köln, 16.06.2016 - 17 L 2405/15

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Beurteilung der

  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 49.70

    Grundsatz der Kostendeckung - Ermittlung des Erschließungsaufwandes für die

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69

    Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen

  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 92.66

    Begriff der Fertigstellung bzw. der endgültigen Herstellung einer Straße -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90

    Erschließungsbeitrag: verzögerte Widmung der Erschließungsanlage; Einstellung von

  • BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.688

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 63.69

    Abrechnung alter Teilmaßnahmen nach dem neuen Erschließungsrecht - Anwendung

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